Zweiräder

A, A2, A1, AM & Mofa

Neu für Inhaber der Klasse B oder der alten Klasse 3

Es ist nun möglich ohne theoretische oder praktische Prüfung die Fahrererlaubnis B 196 für Motorräder der Klasse A1 („125er“) zu erwerben.

Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Führerscheinbesitz Klasse B oder 3, Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Schulung.

Diese Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland. Ein vereinfachter Aufstieg nach §15 FEV auf die Klasse A2 ist nicht möglich.

Klasse A1

Kratfräder

Mindestalter 16 Jahre

  • Hubraum bis 125 ccm
  • Leistung bis 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
  • Einschluss: Klasse AM


auch dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (max. Leistung 15 kW) 

Klasse A2

Krafträder

Mindestalter 18 Jahre

  • Leistung bis 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
  • Einschluss: Klasse A1

Klasse A

Krafräder

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2-jährigem
Vorbesitz A2

  • keine Hubraum und Leistungsbegrenzung
  • Einschluss: Klasse A2


auch dreirädrige Kfz und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

Klasse AM

Roller und Kleinkrafträder

Mindestalter 15 Jahre

  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Hubraum bis 45 ccm
  • Einschluss: Mofa


auch dreirädrige Kfz:

  • Höchstgeschw. und Hubraum siehe oben


sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • Höchstgeschw. und Hubraum siehe oben
  • Leermasse bis 350 kg

Mofa

Mofaroller und Mofa

Mindestalter 15 Jahre

  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Hubraum bis 50 ccm

Fahrschule Grimmelsmann | Osnabrück & Hagen |
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