Neu für Inhaber der Klasse B oder der alten Klasse 3
Es ist nun möglich ohne theoretische oder praktische Prüfung die Fahrererlaubnis B 196 für Motorräder der Klasse A1 („125er“) zu erwerben.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Führerscheinbesitz Klasse B oder 3, Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Schulung.
Diese Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland. Ein vereinfachter Aufstieg nach §15 FEV auf die Klasse A2 ist nicht möglich.
Klasse A1
Kratfräder
Mindestalter 16 Jahre
Hubraum bis 125 ccm
Leistung bis 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
Einschluss: Klasse AM
auch dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (max. Leistung 15 kW)
Klasse A2
Krafträder
Mindestalter 18 Jahre
Leistung bis 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
Einschluss: Klasse A1
Klasse A
Krafräder
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2-jährigem
Vorbesitz A2
keine Hubraum und Leistungsbegrenzung
Einschluss: Klasse A2
auch dreirädrige Kfz und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern